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Lehren der Geschichte

Geschichte Südmährens

 

Von West nach Ost durchfließt die Thaya das Land, durchschneidet zwischendrin das benachbarte Niederösterreich, mit dem die Bewohner gleiche Mundart und Lebensweise verband. 220 000 Menschen lebten hier vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges, 1910 waren 90% davon Deutsche, nach 1918 sank ihr Anteil mit dem Einsetzen der Tschechisierungspolitik auf 69%, er stieg 19938/1993 wieder auf 75%.

 

Schon vor 30.000 Jahren lebten Menschen in Südmähren. Vor Christi Geburt kamen die germanischen Quaden ins Land, andere germanische Stämme folgten zur Zeit der Völkerwanderung. Im 6. Jh. drangen Slawen ein, welche die Awaren aus ihren Wohnsitzen in Rußland vertrieben hatten. Auch auf Mähren dehnten die Awaren ihre Herrschaft aus, erst Karl der Große befreite 796 die Slawen von der Awarenherrschaft, seither sind Böhmen und Mähren Lehen des fränkischen, später des deutschen Reiches. Im Jahre 955 besiegt Otto der Große die Ungarn, die jahrzehntelang Raubzüge unternommen hatten, in der Ostmark siedelten die Babenberger Bayern und Franken an. Mähren wurde dem Missionsbereich der Diözese Passau unterstellt. 1048 wurde das erste Benediktinerstift in Raigern gegründet.

Nach 1100 reicht die Besiedlung über die Thaya hinauf. Grenzkriege werden 1179 von Kaiser Barbarossa entschieden: Nikolsburg gehört weiterhin zu Österreich, ebenso Zlabings und Neubistritz. 1226 wird Znaim zur Stadt mit Magdeburger Recht erhoben, 1253 folgt Brünn.

Rudolf von Habsburg, der Begründer der Dynastie, die jahrhundertelang die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation stellt und nach 1804 die Kaiser österreichs, behauptet sich im Kampf gegen den Böhmenkönig Ottokar II., der seinen Herrschaftsbereich nach dem Aussterben der Babenberger in Österreich ausgedehnt hatte, und macht die österreichischen Länder zur Grundlage seiner Hausmacht. 1280 muß er nach unglücklich verlaufenem Feldzug die deutsch besiedelten Gebiete mit Nikolsburg, Zlabings und Neubistritz an König Wenzel, seinen Schwiegersohn, abtreten. In Böhmen, dessen Städte meist deutsche Gründungen mit deutschem Recht waren – in Prag Nürnberger und Magdeburger – erwachte früh der tschechische Nationalismus der sich zum Ziel setzte, die deutschen Kulturbringer, freie Bürger, den böhmischen Fürsten mit Privilegien ausgestattet, aus dem Land zu treiben. Anlaß dazu ergab sich, als der die Zehren des englischen Reformators Wiclif vertretende Johannes Hus in Konstanz als Ketzer verurteilt und verbrannt wurde. Die danach folgenden Hussitenkriege (1419 – 1436) waren teils religiös, teils national motiviert, ethnische Säuberungen grausamster Art, Vorecho der Ereignisse von 1945/46. Zahlreiche deutsche Städte und Dörfer – auch in Südmähren – wurden vernichtet, die deutschen Bewohner abgeschlachtet. Die Prager Deutschen wurden zum Großteil vertrieben: der entscheidende Schritt zur Umwandlung in eine tschechische Stadt. Insgesamt wurden die Deutschen hinter die bis 1938 bestehende Sprachgrenze zurückgedrängt, Sprachinseln schrumpften oder verschwanden.

Furchtbares hatten die Südmährer auch zu erleiden während der Kämpfe zwischen dem böhmischen und dem ungarischen König im weiteren 15. Jh. und erst recht gleich zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) sowie während der Türkenkriege im späten 17. Jahrhundert.

Seit 1526 sind die Habsburger auch Könige von Böhmen und damit auch Herrscher in Mähren. In Südmähren können nach dem Sieg der katholischen Seite die Herren von Liechtenstein ihren Besitz erheblich vergrößern. Als Maria Theresia 1740 den Thron besteigt, nimmt ihr Friedrich II. von Preußen den größten Teil von Schlesien weg, wodurch der deutsche Bevölkerungsanteil im Gesamtstaat empfindlich geschwächt wird. 1777 wird Brünn, seit 1642 Hauptstadt Mährens, Bischofsitz. Die ”Kaiserstraßen” von Wien über Znaim nach Prag und über Nikolsburg und Brünn nach Olmütz und Breslau werden gebaut, 1837 – 39 wird österreichs erste Eisenbahn von Wien über Lundenburg nach Brünn geführt, 1849 entsteht in Brünn die deutsche Technische Hochschule. In Südmähren erwachsen an mehreren Orten Betriebe der neuen Zuckerindustrie, die Fürsten Liechtenstein fördern die Modernisierung von Ackerbau und Viehzucht, in Eisgrub wird die berühmte Gartenbauschule gegründet. Seit dem Prager Slawenkongreß von 1848 erheben die Tschechen ständig wachsende Forderungen auf Kosten der starken deutschen Minderheit. Als Kaiser Franz Joseph 1866 nach dem verlorenem Krieg gegen Preußen (Friedensverhandlungen werden in Nikolsburg geführt) den Ungarn innerhalb des jetzt als Doppelmonarchie österreich-Ungarn bezeichneten Staates mehr Rechte einräumen muß, wächst die Unzufriedenheit der slawischen Völker. Auf Gründungen nationaltschechischer Verbände reagieren die immer mehr in die Defensive gedrängten Deutschen mit einer gewissen Verzögerung.

In Mähren gelingt 1905 der Mährische Ausgleich, der beiden Nationen eine dem Bevölkerungsanteil entsprechende Vertretung im Mährischen Landtag sichert. Für Böhmen kommt keiner zustande. Der Erste Weltkrieg bringt den insbesondere von den Tschechen immer aggressiver betriebenen Zerfall der übernationalen Monarchie. Die schon während des Krieges im Ausland wirkenden politischen Agitatoren Masaryk und Benesch können den Siegermächten aufgrund gefälschter Karten und Zahlen die Anerkennung der ”historischen” Grenzen abringen, die zu dem von US-Präsident Wilson verkündeten Recht auf Selbstbestimmung der Völker in Widerspruch stehen. Danach werden 3,5 Millionen Deutsche, die hauptsächlich in den meist rein deutsch besiedelten Randgebieten – wie Egerland, Böhmerwald, Südmähren – leben, in den neu gegründeten tschechoslowakischen Staat gezwungen. Friedliche Demonstrationen in mehreren Städten am 4. März 1919 werden von Militär und Polizei mit Gewehr- und
Maschinengewehrfeuer zerschlagen, 54 Deutsche sind als Opfer zu beklagen.

Die ”Entgermanisierung” wird ansonsten mit anderen wirksamen Mitteln betrieben. Ämter bei staatlichen Stellen, Post, Bahn und Verwaltung, werden mit Tschechen besetzt, der Anteil der deutschen Beamten halbiert. Bei der Bodenreform wird ein Viertel des deutschen Grundbesitzes enteignet, bei der Verteilung werden Tschechen bevorzugt. Von der Bevölkerung Mähren-Schlesiens ist 1932 jeder achte Deutsche arbeitslos, aber nur jeder 33. Tscheche. Minderheitenschulen werden schon für vier oder fünf tschechische Kinder in deutschen Gemeinden errichtet, deutsche Schulen werden geschlossen. Auf ämtern können Deutsche ihre Sprache nur verwenden, wenn 20% der Ortseinwohner Deutsche sind, bei Tschechen genügt einer für dieses Recht.

Da auch die zwischen 1926 und 1938 in der Regierung tätigen (2) deutschen Minister (bei rd. 22% der Sitze) keine tolerante Minderheitenpolitik erreichen konnten, sammelten sich die Deutschen in der Sudetendeutschen Partei, die in ihren Forderungen entschlossener auftrat. Als England. und Frankreich die Unhaltbarkeit der Zustände aufgrund eigener Anschauung zur Kenntnis nehmen mußten, korrigierten sie 1938 im Münchener Abkommen die Grenzziehung von 1918 und trennten die deutsch besiedelten Gebiete von der CSR ab. Die große Mehrheit der Südmährer begrüßte – wie die der Sudetendeutschen insgesamt – den Anschluß an das Deutsche Reich. Daß ihnen dazu erst ein Hitler verhelfen mußte, macht ihre Tragik aus. Während des Zweiten Weltkrieges setzte Benesch bei den Alliierten die Zustimmung zur Vertreibung der Deutschen durch. Sein Truppenkommandeur fordert die Tschechen auf, „dem alten Kriegsruf der Hussiten (zu) folgen: Schlagt sie, tötet sie, laßt niemanden am Leben!“.

Zahlreiche Dokumente halten fest, wie dieser Aufruf in die Tat umgesetzt wurde, wie unschuldige Menschen gefoltert und zu Tode gequält wurden. Von den rund drei Millionen Sudetendeutschen überleben rund 240.000 die inhumane Vertreibung nicht. An Fronleichnamstag 1945 wurden 25.000 Brünner Deutsche auf dem sogenannten ”Brünner Todesmarsch” zur österreichischen Grenze getrieben, geschlagen, beschimpft und bespuckt; den Grausamkeiten des Wachpersonals fielen rund 1500 Menschen zum Opfer.

Dekrete des Präsidenten Benesch, von der Nationalversammlung bestätigt, verfügten die Enteignung der Deutschen, ihre Rechtlosigkeit und andererseits die Straffreiheit für alle seit 1938 an Deutschen begangenen Verbrechen. Diese Dekrete werden bis heute nicht von der tschechischen Regierung zurückgenommen.

Gesetz vom 8. Mai 1946 über die Rechtmäßigkeit von Handlungen, die mit dem Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zusammenhängen.

Sig. Nr. 115. Die vorläufige Nationalversammlung der Tschechoslowakischen Republik hat folgendes Gesetz beschlossen: Eine Handlung, die in der Zeit vom 30. September 1938 bis zum 28. Oktober 1945 vorgenommen wurde und deren Zweck es war, einen Beitrag zum Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zu leisten, oder die eine gerechte Vergeltung für Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziele hatte, ist auch dann nicht widerrechtlich, wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen wäre.

Deutschland muß die Vertriebenen aufnehmen. In Eisenbahntransporten, aus Viehwaggons zusammengestellt, kommen sie mit dem Rest ihrer Habe in ein in Not leidendes Land, finden zunächst Aufnahme in Lagern und werden dann im Land verteilt und in beschlagnahmten Räumlichkeiten untergebracht. Viele können den erlernten Beruf nicht ausüben, besonders Landwirte müssen soziale Deklassierung hinnehmen. Aufbauhilfe gewährt allmählich der ,,Lastenausgleich”, der für verlorene Erträge aus geraubtem Besitz entschädigt. Bayern nahm über eine Million Sudetendeutsche auf, Hessen 400.000 und Baden – Württemberg 380.000; 900.000 gelangten in die Sowjetzone.

Schon 1950 schlossen sich die Landsleute zur Sudetendeutschen Landsmannschaft auf Bundesebene zusammen, im gleichen Jahr verkündeten sie in ihrer Charta das Recht auf Heimat und Selbstbestimmung, aber auch den Willen zur Aussöhnung.

 

AUS DER CHARTA DER DEUTSCHEN HEIMATVERTRIEBENEN VOM 5. AUGUST 1950
Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen, im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis, im Bewußtsein ihres deutschen Volkstums und der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller europäischen Völker haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen nach reiflicher überlegung und nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen, dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas ansehen.

 Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluß ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.

 Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.

 Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas… Wir fühlen uns berufen zu verlangen, daß das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird… Die Völker der Welt sollen ihre Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden. Die Völker sollen handeln, wie es ihren christlichen Pflichten und ihrem Gewissen entspricht…

 Wir rufen Völker und Menschen auf, die guten Willens sind, Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine bessere Zukunft gefunden wird.

 

Die Südmährer von Österreich und Deutschland haben im nördlichen Wein- und Waldviertel Niederösterreichs, entlang der Grenze zu Mähren und Südböhmen, eine Reihe von Heimatdenkmälem als Erinnerung an die Stätten des Leidens und ungesühnter Unrechtshandlungen errichtet.

Seit der “sanften” Revolution in der CSR ist es nun den Vertriebenen zum Teil erlaubt, die Rettung von Kulturdenkmälern in Angriff zu nehmen bzw. zu unterstützen, die der Zerstörung und Plünderung zum Opfer fielen oder dem Verfall preisgegeben wurden, weil sie Zeugnisse adliger, kirchlicher und insbesondere deutschen Wirkens waren. In vielen Orten wurden Restaurierungsarbeiten an Kirchen, Kapellen, Gedenkkreuzen und Gräbern geleistet, d.h. meistens finanziert.

Leider muß auch heute festgestellt werden, daß keine Entwicklung zu erkennen ist, die zu einer Anerkennung der moralischen und rechtlichen Position der Südmährer (als Teil der Sudetendeutschen) führen könnte. Deutschland und die Tschechische Republik haben sich auf eine Erklärung geeinigt, die Papier ist, solange der Geist und die Taten der Menschen jenseits der Grenze die Kundgabe guten Willens nicht nachvollziehen. Das, was die Südmährer in Ihrer Vergangenheit schmerzlich erfahren mußten, lebt heute noch als ständige Bedrohung fort und ist Mittel der Macht geblieben. Solange Vertreibung aus der Vergangenheit möglichst unerwähnt bleiben soll, solange wird sie auch weiterhin nicht unterbleiben.

Wir, die Südmährer, können im Bewußtsein unserer Herkunft, im dankbaren Wissen um die Leistung unserer Vorfahren und in wohlbegründeten Verständnis in Menschenwürde nicht zu Geschichtsverdrehung und willkürlichem Schlußstrichziehen schweigen und uns taktierendem politischem Opportunismus beugen. Unsere Hoffnung zielt auf die Jugend. Uns ist in dem Wissen um die Macht der Tradition auferlegt, der Jugend die Pflicht zur Menschlichkeit zu vermitteln.