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Familien- und Ahnen-Forschung

Ahnenforschung: Hintergrund-Informationen und Tipps
für die Familienforschung in Südmähren und Südostböhmen, d. h. im Gebiet der Heimatkreise Nikolsburg, Znaim, Zlabings und Neibistritz, heute Teile der Tschechischen Republik.


Am Ende des Konzils von Trient (4. Dezember 1563) wurde in einem der verabschiedeten Dekrete bestimmt, dass künftig eine Ehe u. a. nur gültig sei, wenn
sie vor dem Ortspfarrer und zwei Zeugen geschlossen würde. Zum Nachweis der Einhaltung dieser Bedingungen musste von jedem Ortspfarrer ein „Eheregister“ geführt werden, die „Trauungsmatrik“, in die der Vollzug jeder Trauung einzutragen war. Ebenso musste zum Nachweis des gespendeten Taufsakraments bei jedem Pfarramt ein Taufregister, die „Taufmatrik“ geführt werden. Schließlich erließ Papst Paul V. im Jahre 1614 im „Rituale Romanum“ die Vorschrift, daß jeder mit kirchlichem Segen beerdigte Tote in einem Sterberegister, der „Sterbematrik“, einzutragen sei. Bis zur Eingliederung des Sudetenlandes in das Deutsche Reich (Oktober 1938) bildeten diese bei den Pfarrämtern aufliegenden und von den Ortspfarrern geführten Matrikel auch die staatliche anerkannten Personalbücher. Erst 1939 wurden bei den Gemeindeverwaltungen „Standesämter“ eingerichtet und damit das Personenstandsrecht den Vorschriften des Reichs-Personenstandsgesetzes vom 6.1.1875 angeglichen. Die Matrikel verblieben in der Regel bei den Pfarrämtern.


Im Januar 1950 wurde von Seiten der staatlichen Behörden der CSR bei den Gemeinden der genaue Bestand an vorhandenen Matriken erhoben und danach ihre
übergabe an die jeweiligen Gebietsarchive bzw. die Matriken aus jüngerer Zeit in die „Standesämter“ bestimmter Gemeinden verfügt. Die angeführten übersichten weisendie heutigen Lagerorte aus.
 

Die zuständigen Gebietsarchive sind


1. für Südmähren
Moravský zemský archiv v Brnê (Mährisches Landesarchiv in Brünn)
Zerotinovo nàmesti 3/5
CZ-662 02 Brno
Tel. 00420-5-421623001
Fax 00420-5-41211489
 

Das Archiv ist geöffnet von Montag bis Donnerstag von 9 – 18 Uhr, im August von Montag bis Donnerstag von 9 – 15 Uhr, im Juli ganz geschlossen. Es empfiehlt sich eine Voranmeldung (brieflich, telefonisch oder per Fax) etwa vier Wochen vor dem geplanten Arbeitsbesuch im Arbeitsraum;


2. für Südböhmen
Státní oblastní archiv v Třeboni / Das Staatliche Gebietsarchiv in Třeboň (Wittingau)
zanmek
CZ-379 11 Třeboň
Tel. 00420-333-2344, 4348
Fax 00420-333-3677


Alle Orte der Heimatkreise Nikolsburg und Znaim und die Orte Fratting, Hafnerluden, Nespitz und Ungarschitz des Zlabingser Ländchens gehören zu „Südmähren“. Alle anderen Orte des Zlabingser Ländchens und die Orte des Heimatkreises Neibitritz gehören zu „Südböhmen“. Jede Matrik ist mit einer Nummer gekennzeichnet. Die Nummern sind in den Registerbänden („Matrikový- Rejstrîk) der einzelnen Bezirke ( okres Znojmo, B`reclav, Brno-venkov in Brünn; okres Jind?ichov Hradec in Wittingau) zu finden, welche bei der Saalaufsicht im Archiv eingesehen werden können. Gewünschte Matrikel sind nur mit ihrer „Nummer“ bei der Saalaufsicht zu bestellen, die dann in der Regel nach wenigen Minuten vorgelegt werden. Für die Benützung einer Matrik ist für die Dauer von vier Wochen eine Gebühr von 20 Kc in Form einer entsprechenden Stempelmarke („Kolovà znàmek“) zu entrichten. Diese Stempelmarken könmnen in den Postämtern, Trafiken und an manchen Kiosken gekauft werden.


Jüngere Matriken, die nicht in den Staatsarchiven sondern bei Gemeindeämtern (MNV = Mìstbì nàrodnì výbor) gelagert sind, können in der Regel nicht eingesehen werden. Dort können aber Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden angefordert werden – natürlich gegen Gebühren. In der letzten Spalte der folgenden übersichten sind die jeweiligen MNV angegeben, zusammen mit den Postleitzahlen, denen noch das Landeskennzeichen „CZ“ voranzusetzen ist.


Ein Teil der mährischen Matriken ist bereits digitalisiert und steht online zur Verfügung. Hier ein Link, derIhnen möglicherweise eine Reise in ein Archiv erspart:


http://actapublica.eu/item/?lang=de


(Online-Angebot des Mährischen Archivs in Brünn)


Merkblatt und Wegweiser zur Familienforschung für alle Südmährer und deren Nachkommen aus dem Heimatkreis Nikolsburg.


Die Kirchenbücher des Heimatkreises Nikolsburg wurden nach dem Krieg im Mährischen LandesArchiv in Brünn – Moravsk`y zemsk`y Archiv v Brnê, Zerotinovo nàmêsti 3/5, CZ-65601 Brno zentralisiert. Das Archiv befindet sich im dritten Stock dieses Gebäudes und ist täglich von Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr
durchgehend geöffnet. Achtung: Im Juli ist das Archiv geschlossen und im August gelten verkürzte öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr)!
Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich vorher schriftlich, per Fax oder telefonisch anzumelden. Ratsam ist schriftlich oder Fax, denn Geschriebenes ist verständlicher als Gesprochenes.


Telefon Direktor: 00420/5/42162309
Verwaltung: 00420/5/4216230-0 (-1)
Sekretaeriat: 00420/5/42162008
Fax: 00420/5/41211489


Im Archiv erhalten Sie eine Benützungserklärung zum Ausfüllen. Die Angestellten Sind freundlich und hilfsbereit. Sie sprechen teilweise gut deutsch. Lassen Sie sich danach das Matrikelbverzeichnis „okres Breclav“ geben, welcher weitgehend dem ehemaligen Kreis Nikolsburg entspricht. Hierin sind sämtliche Kirchenbücher der einzelnen Pfarreien genau mit Umfang und Inhalt angegeben, allerdings tschechisch. Es ist daher wichtig, die tschechischen Ortsnamen zu kennen. Der „Reiseführer Südmähren“ leistet Ihnen dabei gute Dienste. Jeder Band ist mit einer eigenen Registriernummer in diesem Martikelverzeichnis angeführt. Die Nummer der gewünschten Bände schreibt man auf einen Zettel, gibt ihn ab und erhält bald darauf die gesuchten Bücher. Pro Band den man ausheben lässt, ist eine Stempelgebühr von 20,-Kc zu entrichten. Dafür kann ein Buch einen Monat lang eingesehen werden. Die entsprechenden Stempelmarken („kolkovià znàmki“ oder auch nur kurz kolki genannt) gibt es auf jedem Postamt.


Die Kirchenbücher der einzelnen Pfarreien reichen in der Regel bis in die Zeit des Dreißigjährigen Krieges zurück. Zu beachten ist jedoch, dass viele Orte erst in den Jahren zwischen 1760 und 1790 selbständig wurden und vorher zu Nachbarpfarreien gehörten. Die Eintragungen der neueren Bücher sind in der Regel deutsch, die der älteren lateinisch. Die älteren Bücher enthalten Geburts-, Heirats- und Sterbemartikel in einem Band. Getrennt geführt werden diese meist ab 1784/85. Von da an wurden meist auch Namensregister angelegt, die das Suchen erheblich erleichtern.


Nun gibt es noch eine kleine Hürde. Die jüngeren Kirchenbücher, etwa der Jahre 1880 bis 1945/46, was jedoch von Ort zu Ort verschieden ist, befinden sich nicht in Brünn. Sie befinden sich nach wie vor bei den örtlichen Standesämtern (Narodny vybor). Eine persönliche Einsichtnahme ist im Normalfall nicht möglich. Will man etwas erfahren, muss man die betreffenden Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden auf schriftlichem Wege über die diplomatischen Auslandsvertretungen der Tschechischen Republik anfordern (Anschrift: Botschaft der Tschechischen Republik, Ferdinantstr. 27, 53127 Bonn (Ippendorf) oder in A- 1140 Wien, Penzinger Straße). Für jeden einzelnen Fall wird hier ein Fragebogen ausgegeben, der dann möglichst genau und vollständig ausgefüllt werden muss. Bei der Antragstellung ist eine Vorleistungskonsulargebühr zu entrichten, nach Erhalt dann noch Amtsgebühren. Wichtiger ist daher, sich vor der ersten Forschungsreise im Verwandtenkreis um Angaben zu den Großeltern und Urgroßeltern zu bemühen, um im Archiv dann einen Einstieg in die Matrikel zu haben. Arbeitsmaterial, wie Papier, Schreibzeug und Leselupe nicht vergessen! Inzwischen können auch Laptops benutzt werden.


Sollte ein persönliches Forschen nicht mehr möglich sein, übernimmt das Archiv auch schriftliche Forschungsaufträge. Diese sollten möglichst genaue Angaben für einen Einstieg enthalten und am besten auch Angaben über den Umfang des Suchauftrages, da sich die Gebühren u. a. danach richten. Nun, liebe Landsleute frisch ans Werk!


Auskünfte erteilen gerne der Beauftragte für Familienforschung des Kreises Nikolsburg:


Gottfried Leitner (U.-Tannowitz)
Lindenstr. 1
61184 Karben
Tel.: 0 60 39 / 4 10 07
oder sein Vertreter:
Peter Frank (Muschau)
Gutenbergstr. 128
70197 Stuttgart
Tel.: 0711 / 6 15 24 04
Geislingen/Steige, im Juli 1998